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Bewegungen auf dem Girokonto: Gut- und Lastschriften

Bewegungen auf dem Girokonto: Gut- und Lastschriften

Der Zeitpunkt, an dem ein Betrag „auf ein Konto gebucht“ (Gutschrift) oder „von ihm abgebucht“ wird (Lastschrift), nennt man Wertstellung. Ab dem Punkt der Wertstellung wirkt sich der jeweilige Geschäftsvorfall (Gut- oder Lastschrift) auf die Zinsrechnung des Kontos aus. Wichtig ist daher, dass eine Gutschrift nach einer Überweisung schnellstmöglich auf dem Zielkonto per Wertstellung verbucht wird, damit dieses Geld in die Zinsberechnung eingeht.

Da einige Banken in eine Praxis verfallen waren, Überweisungen erst Tage später nach dem Geldeingang zu buchen und damit als Wertstellung auszuweisen, hat 1997 der Bundesgerichtshof beschlossen, dass nicht mehr als ein Bankgeschäftstag zwischen Geldeingang und der Gutschrift auf dem Konto im Sinne der Wertstellung liegen darf.

Sollte ein Kreditinstitut gegen diese Regelung mehrfach verstoßen, sollte man dies nicht akzeptieren! Schließlich arbeitet das Geld des Kontoinhabers in diesem „Leerlauf“, in dem es zwar auf der Bank per Überweisung eingegangen ist, aber noch nicht auf dem Konto gutgeschrieben ist, nur für die Bank und nicht für den Eigentümer.

Girokonto Ratgeber

Folgende Überweisungsfristen gelten von Kreditinstitut zu Kreditinstitut: Inlandsüberweisungen in Deutschland dauern innerhalb einer Haupt- oder Zweigstelle eines Kreditinstituts einen Bankgeschäftstag, bei anderen institutsinternen Überweisungen zwei und bei sonstigen Inlandsüberweisungen zwischen verschiedenen Kreditinstituten höchstens drei Bankgeschäftstage.

Tipps zur Eröffnung und zum Umgang mit einem Girokonto:

Sorgfältige Auswahl der Hausbank. In die Entscheidung sollten Kriterien einfließen wie:

  • Erreichbarkeit eines persönlichen Ansprechpartners, Kosten für Kontoführungetc., Beratungsumfang sowie technische Ausstattung der Bank.
  • Hat die Bank ein einfach zu bedienendes, sicheres, leistungsstarkes Online-Banking? Ist das Online-Banking im Sinne eines Multichannel Bankings nutzbar, d.h. sind Serviceleistungen der Filiale vor Ort auch online abrufbar?
  • Koppelung des Girokontos mit einem Tagesgeldkonto, auf dem bessere Zinskonditionen gelten.
  • Regelmäßige Prüfung der Kontoauszüge: spätestens sechs Wochen nach jedem Quartal sollten falsche Buchungen bei der Bank beanstandet sein.
  • Wenn es Probleme gibt: SCHUFA-Selbstauskunft einholen. Sind falsche Eintragungen vorhanden, unbedingt dagegen vorgehen.
  • Vor- und Nachteile mehrerer Einzelkonten gegenüberstellen. Bei Paaren: Abwägung von Risiken und Nutzen von gegenseitigen Vollmachten und Gemeinschaftskonten.
  • Im Falle einer Kontokündigung: Gespräch mit der Bank suchen und darauf verweisen, dass laut „ZKA-Empfehlung“ jedem ein Konto auf Guthabenbasis zusteht. Gleichzeitig bei mehreren Banken und Sparkassen nachfragen. Zur Not eine Schuldnerberatungsstelle zwischenschalten.

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