Das Amtsgericht führt für seinen Bezirk ein Verzeichnis von Vollkaufleuten, das Handelsregister. Es ist öffentlich und jedermann hat das Recht zur Einsichtnahme und Erteilung von Abschriften. Eintragungen ins Handelsregister werden im Bundesanzeiger und im regionalen Amtsblatt veröffentlicht. Die Eintragungen werden unterschieden in zwei Abteilungen: Abteilung A für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften, Abteilung B für Kapitalgesellschaften. Folgende Daten werden unter einem Eintrag notiert: Firmenname, Firmensitz, Gegenstand des Unternehmens, Kapital oder Inhaber und persönlich haftende Gesellschafter, Vertretungsberechtigte, Prokuraerteilung sowie Tag der Eintragung.
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