Finanzierungskosten sind die mit einer Finanzierung (Kredit usw.) verbundenen Kosten.
Hier muss unterschieden werden:
Einmalige Kosten:
Das wären die Kreditprovisionen, die Kreditbearbeitungsgebühren, Sachkosten oder Besicherungskosten. Des weiteren die Bereitstellungszinsen, sog. Disagio, Reisekosten zur Darlehensbesorgung und die Zinsbegrenzungsprämien.
Laufende Kosten:
Dazu gehören die Zinsen für das Darlehen, Provision bei Überziehung des Darlehens, Bereitstellungszinsen (sollte der Kredit nicht sofort abgerufen werden).
Info: Die Finanzierungskosten sind nur bedingt steuerlich absetzbar.
Die Voraussetzung für eine steuerliche Absetzbarkeit ist gegeben, wenn die Finanzierung die Erzielung von Einkünften zum Zweck hat. Somit ergibt sich also nur für Gewerbetreibende diese Möglichkeit. Und das auch nur dann, wenn eine Erweiterung des Betriebes oder der Kauf von weiteren Wirtschaftsgütern geplant ist.
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