Ist ein unveränderlicher Zinssatz, der für eine bestimmte Laufzeit vereinbart ist. Bei steigenden Kreditzinsen ist eine solche Vereinbarung günstig, bei fallenden hingegen ungünstig. Frühestens nach sechs Monaten Laufzeit ab Auszahlung kann eine Festzinsvereinbarung mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Dieses Kündigungsrecht greift jedoch nicht, wenn der Kredit gewerbliche oder berufliche Zwecke erfüllt oder mittels Grundpfandrecht gesichert wurde. Wenn die Zinsbindung bereits vor der Fälligkeit des Kredites endet, kann die Zinsbindungsfrist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
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