Bestellt ein Privatkunde Ware auf dem Versandweg und wird ihm diese ausgeliefert, noch bevor er die Rechnung beglichen hat (gleiches gilt für Geschäftskunden, die Ware auf Ziel ordern), so ist in den AGBs meist festgelegt, dass die Ware Eigentum des Lieferanten bleibt, bis der Käufer das Eigentum durch vollständige Zahlung erwirbt. Bis dahin hat der Käufer ein „dringliches Anwartschaftsrecht“ an der Ware. Der Eigentumsvorbehalt ist quasi die einzige Sicherheit des Lieferanten, wenn er auf Rechnung oder auf Ziel liefert.
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