Das Eigenkapital bezeichnet in der Bilanz ausgewiesene Mittel, die dem Eigentümer oder den Gesellschaftern rechtlich zustehen. Es errechnet sich aus der Differenz der Vermögenssumme abzüglich der Verbindlichkeiten (Vergleichszeitraum ist jeweils ein abgeschlossenes Geschäftsjahr). Möchte man Fremdkapital aufnehmen, muss man Eigenkapital vorweisen können.
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